Nun ist es raus, Samsung darf sein Tablet nicht mehr in Deutschland verkaufen. Samsung scheiterte damit gegen Apple vor dem Düsseldorfer Landgericht.
Sascha von Netbooknews war vor Ort und sagte folgendes zum Urteil:
Es geht hier nur um das Geschmacksmuster und deshalb hat das Gericht die Verfügung aufrecht erhalten, jedoch nur auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Samsung hat sowohl US, als auch europaeische Fotos des Galaxy Tab 10.1 vorgelegt und deshalb sei für Apple nicht ersichtlich gewesen, welches Tab letzendlich auf den Markt kommt, weshalb der einstweiligen Verfügung auch umgehend stattgegeben wurde..
Laut der Richterin bleibt das Geschmacksmuster gültig und sei nicht die einzige technische Lösung, wie es z.B. die Richter in den Niederlanden bestätigten.. Wenn man sich Tablets von Acer, ASUS oder Toshiba anschaut, dann weisen diese eine völlig andere Front auf. Das Galaxy Tab 10.1 verletzt dieses Geschmacksmuster, da es das minimalistische Design des Apple iPad kopiert. Der Gesamteindruck wird durch die glatten, schlichten Flächen bestimmt und somit gibt es eine Übereinstimmung mit dem iPad.
So richtig kann ich es immer noch nicht fassen, dass ein so nichts aussagendes Geschmacksmuster Patent der Grund dafür ist. Trauriger weise hat Deutschland damit diese sinnlosen Patente als rechtens anerkannt. Denn diese Patente schützen kein Technologie oder eine innovative Schnittstelle sondern ein Design bzw. noch nicht mal ein vollständiges.





